AGB
Elektrofachbetrieb JP Elektromeister
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – JP Elektrofachbetrieb
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Elektrofachbetrieb (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Grundlage der Preisberechnung sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten bzw. das individuelle Angebot.
3. Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer führt Elektroinstallationen, Reparaturen, Wartungen und weitere elektrotechnische Dienstleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und geltenden Normen aus.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung und können zusätzliche Kosten verursachen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Sofern kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitszeit, Material, Anfahrt).
(3) Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
(4) Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.
5. Anfahrt- und Zusatzkosten
(1) Fahrtkosten und Wegezeiten werden gemäß aktueller Preisliste berechnet.
(2) Zusatzleistungen (z. B. Mauerdurchbrüche, Stemmarbeiten, Entsorgung) werden gesondert berechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Arbeitsräume zugänglich sind und vorhandene Installationen einwandfrei erreichbar sind.
(2) Der Auftragnehmer ist auf Hinweise zu verdeckten Leitungen oder Gefahrenstellen angewiesen.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können zusätzlich berechnet werden.
7. Termine und Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten oder unvorhersehbare technische Probleme verlängern die Fristen angemessen.
(3) Schadensersatz wegen Verzugs ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.
8. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme.
(2) Kleinere Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk 14 Tage nach Fertigstellung nutzt oder die Abnahme ohne triftigen Grund verweigert.
9. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Abnahme für Werkleistungen.
(3) Verschleißteile und unsachgemäße Nutzung sind ausgenommen.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten.
10. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird nur gehaftet, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(3) Für Schäden durch fehlerhafte Kundenanweisungen, unsachgemäße Nutzung oder Eigenmontage wird nicht gehaftet.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12. Entsorgung
Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen oder Elektro-Schrott erfolgt nur, wenn dies vorher vereinbart wurde und kann kostenpflichtig sein.
13. Kündigung / Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen, muss dann jedoch die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten
übernehmen.(2) Der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder unzumutbare Bedingungen vorliegen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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